Widerrufsbelehrung

spezifisch auf Kurse, Workshops der Personal Trainer Akademie – MZ Akademie für Individuelle Weiterentwicklung Gmbh

Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Anmeldung, Anmeldebestätigung

Wir bestätigen umgehend die rechtsverbindliche Anmeldung durch eine Rechnung mit Widerrufsbelehrung per Mail oder bei Anfrage postalisch. Die Anmeldebestätigung versteht sich in dem Fall vorbehaltlich einer positiven Prüfung der eingereichten Unterlagen und bei Bedarf eines positiven Verlaufs des Aufnahmegesprächs. Wir sind berechtigt, Anmeldungen für einen Lehrgang ohne Angabe von Gründen auch noch nach einer übermittelten Anmeldebestätigung abzulehnen. Bei Lehrgängen mit beschränkter Teilnehmeranzahl ist auch die Reihenfolge der Anmeldungen für die Annahme maßgeblich. Im Zweifelsfall sind wir berechtigt, die Beibringung eines ärztlichen Attests zu verlangen. Jeder Teilnehmer hat selbst Sorge zu tragen dass er die gesundheitlichen Voraussetzungen für die jeweilige Ausbildung bringt.

Lehrgangsentgelt

Wir sind eine Einrichtung, die Erwachsenenbildung im Sinne des §1 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung (BGBl Nr 171/1973) betreibt. Alle Entgelte in diesem Zusammenhang verstehen sich demnach nach § 6 Abs (1) Z 11 lit a UStG – wie auch alle darüber hinaus allenfalls ausgewiesenen Entgelte – netto ohne Umsatzsteuer. Wir behalten uns vor, bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder Änderungen der Praxis der Finanzverwaltung die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verrechnung zu bringen.

Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Widerrufsbestimmungen

Das Lehrgangsentgelt wird per Vorauskasse bezahlt. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Wird mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, erhöht sich das Lehrgangsentgelt um einen mit dem Kunden vorab vereinbarten und von der Anzahl der gewährten Raten abhängigen Aufschlag. Seminare und Workshops müssen zur Gänze vor Beginn der Veranstaltung gezahlt werden. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Voraussetzung für unsere Leistungserbringung für den Kunden. Wir behalten uns deshalb vor, in Zahlungsverzug befindliche Kunden an den Lehrgängen solange nicht teilnehmen zu lassen, bis die zur Zahlung fälligen Entgelte bezahlt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teil- oder Ratenzahlungen, treten im Hinblick auf von uns bereits erbrachte Leistungen auch allfällige Skonto- und Ratenzahlungsvereinbarungen außer Kraft. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden und im Verhältnis zur betriebenen Forderung angemessenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, insbesondere telefonisch, per Telefax oder E-Mail, kann der Kunde (mit Ausnahme Unternehmen) laut FAGG Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz §11. (1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses(Anmeldung durch den Konsumenten im Kontaktformular oder schriftlich per Mail). Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Bei Lehrgängen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. Bei Kursen bei denen die Kursinhalte vollinhaltlich als digitales Format zur Verfügung gestellt wurde, ist ein Rücktritt nicht möglich.  Der Kunde (mit Ausnahme Unternehmen) ist berechtigt, den Vertrag zu nachstehenden Bedingungen zu stornieren. Jede Stornierung eines Vertrages hat schriftlich eingeschrieben per Post zu erfolgen. Wird ein Lehrgang nach Übermittlung der Aufnahmebestätigung an den Kunden nach 14 Tagen storniert beträgt die Stornogebühr 50 % des jeweils vereinbarten Entgelts, bei Stornierung innerhalb von 60 Tagen vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 100% des vereinbarten Entgeltes. Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungen des Kunden ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung per Post bei uns maßgeblich. Bei Stornierungen zum Zeitpunkt nach dem vereinbarten Startterminen, welcher in der Anmeldebestätigung beschrieben ist, beträgt die Stornogebühr 100% des jeweils vereinbarten Entgelts. Ungeachtet allenfalls abweichender Zahlungsbedingungen gilt für diese Berechnung als vereinbart, dass das insgesamt vereinbarte Lehrgangsentgelt in jedem Fall anteilig in gleicher Höhe zugrunde zu legen ist. Erfolgt keine schriftliche Stornierung durch den Kunden ist auch bei Nichtteilnahme des Kunden am Lehrgang oder Seminar/Workshops in jedem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten. Eine Unterbrechung eines Lehrganges ist nach unserer schriftlichen Zustimmung und bei Beibehaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen möglich. Basiert die Stornierung des Kunden auf einem Verschulden unsererseits oder auf uns zurechenbaren Gründen, hat der Kunde eine Stornogebühr nicht zu leisten. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden habe wir uns zudem jenen Betrag anrechnen zu lassen, den wir uns in Folge des Unterbleibens der Leistungserbringung erspart haben, den wir durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt haben.

Lehrgangsänderungen

Unsere Lehrgänge werden langfristig geplant. Voraussetzung für das Zustandekommen von Lehrgängen ist das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen. Sollten weniger als 6 Teilnehmer an einem Modul oder Workshop teilnehmen kann die Unterrichtszeit durch den Dozenten, wenn der Inhalt laut Curriculum vermittelt wurde, im Umfang von maximal 50% gekürzt werden. Aus diesen Gründen behalten wir uns vor, Lehrgangstermine zu ändern (Termine, Beginnzeiten, Veranstaltungsorte) oder abzusagen. Die Teilnehmer haben Anspruch auf einen geeignet-qualifizierten Lehrgangstrainer und nicht auf einen bestimmten konkreten Lehrgangstrainer oder Ausbildungsort. Aus diesem Grund berechtigt ein begründeter und unverschuldeter Lehrgangstrainerwechsel, Terminverschiebung oder Ortswechsel nicht zur Vertragsauflösung. Die Teilnehmer werden von solchen Abweichungen ehestens per Mail verständigt. Fällt ein Lehrgang wegen Krankheit eines Trainers oder sonstigen unvorhergesehenen oder unabsehbaren Ereignisses aus, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Lehrganges oder Moduls. Wird ein Lehrgang voll und ganz abgesagt oder verschoben, kann dieser durch den Teilnehmer an einem anderen Standort oder Zeitpunkt besucht werden. Sollte ein Modul oder eine Veranstaltung für den Teilnehmer verschoben werden und dieser aus nachvollziehbaren Gründen(z.B. Modul oder Veranstaltung findet innerhalb eines Jahres nicht mehr statt oder die Anreise durch den Teilnehmer per Bahn beträgt mehr als 500km)nicht besucht werden, wird ein durch den Kunden allenfalls bereits geleistetes Lehrgangsentgelt abzugsfrei zurückerstattet, dies gilt nicht, wenn nur ein oder mehrere Module eines Lehrganges ausfallen.
Wenn nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, gilt eine Mindestanwesenheit von 80 % der in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen ausgewiesenen Unterrichtseinheiten bei allen Lehrgängen als Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge und die Ausstellung eines Abschlussdiploms oder Zertifikates. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45min. Prüfungstermine werden spätestens eine Woche vor Stattfinden auf der Homepage im Teilnehmerbereich veröffentlicht und per Mail, mit Ablauf der Prüfung und Voraussetzung für die positive Absolvierung, an die Teilnehmer ausgeschickt. Der Teilnehmer hat sich, selbst wenn er zu einer Prüfung laut Kursaufnahmebestätigung vorgemerkt ist, selbstständig per Mail noch einmal für den jeweiligen Termin bis 14 Tage vor stattfinden der Prüfung anzumelden. Das unentschuldigte Fernbleiben bei Prüfungen führt zu einer negativen Beurteilung. Versäumte Prüfungen können kostenpflichtig nachgeholt werden(Prüfungsgebühr beträgt € 125,00. Zeugnisse und Duplikate werden kostenpflichtig (75,00 Euro zuzügl. Versand) auch für vergangene Jahre ausgestellt. Prüfungen gelten erst dann als positiv, wenn der Teilnehmer alle Teile der in der Ausbildung beschriebenen Abschlussprüfung positiv absolviert hat. Es wird ausdrücklich festgehalten das der Teilnehmer den Kurs und Prüfung bucht jedoch kein Anrecht auf ein Diplom hat sofern die Prüfung nicht durch die Prüfungskommission als positiv anerkannt wurde. Maßgeblich ist die Dokumentation durch die Prüfer für ein nichtbestehen der Prüfung. Inhalt einer jeden Prüfung ist Theorie(Prüfungsgespräch oder schriftliche Prüfung, Praxis(abhalten einer Trainingsstunde oder Kurses nach Vorgabe) und eine Leistungsüberprüfung – diese kann nach Rücksprache und mit Genehmigung der Direktion entfallen(Leistungslimits werden bei Kursbeginn bekanntgegeben. Die Genauen Inhalte der Prüfungen und Abläufe werden bis 5 Tage vor Stattfinden der Prüfung bekanntgegeben. Sollte eine Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht absolviert werden können kann ein folgender Prüfungstermin, beim ersten Mal kostenfrei, besucht werden. Sollte eine Erkrankung während der Ausbildung auftreten, welche eine Verheildauer von über 5 Jahren nach sich zieht und auch nicht aus sportlicher Hinsicht medikamentös behandelt werden kann, kann, wenn eine sportliche Leistungsüberprüfung zusätzlich zur Abschlussprüfung bei der Ausbildung gefordert ist, auch kein Trainerdiplom in jeglicher Art ausgestellt werden. Gekennzeichnete Module (online) werden ausschließlich online als Videokonferenz über Plattformen von Drittanbietern (Zoom, Microsoft Teams etc.) durchgeführt. Diese Art der Umsetzung des Lehrganges umfasst denselben Stundenumfang und ist voll Inhalt der Ausbildungen.

Teilnahmebedingungen

Unsere Ausbildungen gliedern sich in Ausbildungsabschnitte – sogenannte Module. Bei diesen Ausbildungen mit Modulplanung sind alle erforderlichen Module und bei Bedarf Praktikumsstunden, zu absolvieren ehe man zu kommissionellen Prüfungen antreten kann, diese werden nur zu gewissen Stichtagen veranstaltet, welche mindestens 1 Monat vor stattfinden auf der Homepage ausgeschrieben werden. Module die aufeinander aufbauen müssen nacheinander absolviert werden(z.B. S1 vor S2). Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Direktion oder Allenfalls einer Aufnahmeprüfung, bei Fortgeschrittenen Modulen(direkt S2 oder Lsport ohne zuvor Grundlagen oder Trainingslehre absloviert zu haben) einzusteigen. Akkreditierung von Ausbildungen erfolgt durch die Direktion mit schriftlicher Bestätigung über die anerkannten Qualifikationen und somit Anerkennung von Modulen. Die Anmeldung zu den jeweiligen Modulen muss spätestens 2 Wochen vor stattfinden, schriftlich erfolgen. Sollte dies nicht durch den Teilnehmer geschehen, hat er auch wenn dieses Modul gebucht wurde keine Berechtigung zur Teilnahme. Jedes Modul hat eine Höchstteilnehmeranzahl, maßgeblich für die Teilnahme ist die Reihenfolge der Anmeldungen zum jeweiligen Modul. Sollte das Modul ausgebucht sein berechtigt auch eine rechtzeitige Anmeldung nicht zur Teilnahme. Bei unentschuldigten fernbleiben von Modulen gilt das Modul für den Teilnehmer als stattgefunden und dieser erhält die Unterlagen von dem jeweiligen Modul. Ein, durch unentschuldigtes fernbleiben, versäumtes Modul kann, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, kostenpflichtig nachgeholt werden.

Haftung

Unsere Lehrgänge berechtigen Kunden im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zur gewerblichen, freiberuflichen oder unselbständigen Tätigkeiten. Wenn in einzelnen Lehrgangsbeschreibungen nicht anders dargestellt, ist der Kunde aber nicht zur Ausübung oder Anwendung der Heilkunde im Sinne eines Heilberufes oder anderen medizinischen Tätigkeiten berechtigt. Eine Haftung unsererseits ist – soweit es sich nicht um Personenschäden oder vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen verursachte andere Schäden handelt – ausgeschlossen. Haftung für Übungen die während der Ausbildungen unter Aufsicht von Vortragenden durch die Teilnehmer absolviert werden können nicht übernommen werden, da jedem Teilnehmer die Durchführung frei steht. Rauchen im Seminarbereich und der Konsum von Alkohol oder berauschender Mittel in den Lehrgangsräumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss vom Lehrgang. Gleiches gilt bei schweren disziplinären Vergehen oder grobem Fehlverhalten. In solchen Fällen ist in jedem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten. Gesundheitliche Beschwerden welche während der Ausbildung auftreten, führen nicht zu einer Auflösung des Vertrages insofern der Teilnehmer geistig und körperlich anwesend sein kann und die Verheildauer nicht länger als 2 Jahre beträgt. Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Die Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs der Ermächtigung hingewiesen. Für den Fall des Widerrufs werden die Daten nicht mehr verwendet. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Die Lehrinhalte, insbesondere unsere Skripten, sowie alle dem Kunden sonst überlassenen Unterlagen bleiben stets unser geistiges und alleiniges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Jede Vervielfältigung, etwa durch Nachdruck oder Kopieren, oder jede sonstige Vervielfältigung oder Verbreitung unserer Lehrgangsunterlagen bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sollte ohne unsere Zustimmung die Lehrunterlagen oder sonstige Unterlagen vervielfältigen wird dies zur Anzeige gebracht und eine Schadensersatzforderung in Höhe von zumindest € 10,000,00 veranschlagt.

Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Soweit im Lehrgangsprogramm und in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sich diese in gleicher Weise auf Frauen und Männer.

Bei Unterzeichnung des Anmeldeformulars oder Kontaktformulars der Personaltrainerakademie erklärt sich der Interessent mit den oben genannten AGB´s einverstanden.